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Das Wesentliche sieht man mit den Augen gut. 

Das Herz ist für das Fahren.

UNFALLGUTACHTEN

Der Spickzettel der Versicherungen

WER, WIE, WAS...?

Wofür brauche ich ein Unfallgutachten? Was mache ich als Geschädigter, was als Schädiger? Stimmt es, dass ich Anspruch auf einen Mietwagen habe, wenn mein Fahrzeug beschädigt ist? Muss ich mein Fahrzeug eigentlich reparieren, oder kann ich von der Entschädigung auch ein neues kaufen? Und was mache ich, wenn mein Wagen völlig hinüber ist?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier!

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten beschreibt kurz gefasst den entstandenen Schaden beim Unfall. Dabei geht es nicht nur um den Sachschaden. Die Zeit, in der Sie kein Fahrzeug besitzen, weil es sich in der Reparatur befindet, ist ebenfalls ein Schaden. Solange haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Diese Dauer ermitteln wir und für Sie. Außerdem mindert sich nach jedem Unfall der Wert des Fahrzeuges, es verbleibt ein Restwert, ein Wiederbeschaffungswert, der Schadensumfang ist gefragt, die Wiederbeschaffungsdauer und allerlei weitere Formalitäten, die hauptsächlich die Versicherungen interessieren. Das alles steht im Unfallgutachten. Praktisch dient das Gutachten also den Versicherungen, denn die benötigen einen objektive Bewertung des Schadens.

Übrigens zahlt das Gutachten grundsätzlich der Schädiger - also der Schuldige im Unfall. Eine Ausnahme bildet sich bei Bagatellschäden. Dort ist von einem Unfallgutachten abzuraten, da die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.

Man spricht von einem Bagatellschaden, wenn der Sachschaden unter 1.000 Euro liegt.

In dem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für ein umfangreiches Gutachten nicht

Als Geschädigter haben Sie zahlreiche Ansprüche. Ihnen steht sogar während der Reperaturdauer ein Mietfahrzeug zu. Nutzen Sie Ihre Rechte.

Mal langsam! Was sind also meine Rechte nach einem Unfall?

Das hängt natürlich davon ab, ob sie Schädiger oder Geschädigter sind. Oder anders: Ob Sie von einer Haftplicht- oder einer Kaskoversicherung Gebrauch machen.

Haftplichtversicherung

Wenn Sie Geschädigter sind, dann ist der Ablauf nach einem Unfall recht geradlinig. Ihnen stehen alle Wege frei. Sie dürfen sich die Reperaturwerkstatt aussuchen, oder auch entscheiden, mit der Entschädigung ein neues Fahrzeug zu kaufen. Damit dieser Betrag fair und unpartaiisch ermittelt wird, empfiehlt es sich, die Dienstleistungen eines Gutachters ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Wir arbeiten übrigens völlig unabhängig und sind ein zertifiziertes Sachverständigenbüro.

Im Falle eines Totalschadens

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederbeschaffungskosten höher sind als die Reperaturkosten. Also wenn die Reperatur sich eigentlich nicht lohnt. Trotzdem steht es Ihnen frei, Ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu schicken, solange der Schaden im Gutachten nicht 130% des Wiederbeschaffungswertes übersteigt. Ein Beispiel: wenn Sie ein Fahrzeug im Wert von 10.000 Euro besitzen, dann dürfen Sie Ihren Wagen nur reparieren, wenn die Reperaturkosten 13.000 Euro nicht übersteigen. Ferner sind Sie in dem Fall verpflichtet Ihr Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterzunutzen. Sie können nicht einfach reparieren und unmittelbar danach verkaufen.

Entscheiden Sie sich gegen eine Reperatur, dann wird es etwas kompliziert. An Vergütung steht Ihnen Wiederbeschaffungswert minus Restwert Ihres beschädigten Fahrzeuges zu. Ihnen wird außerdem die MwSt. abgezogen, bis Sie nachweislich ein neues Fahrzeug erworben haben. Erst dann wird sie wiedererstattet.

Selbstverständlich gehört das beschädigte Fahrzeug immer noch Ihnen. Sie können das Fahrzeug in jedem Fall zum Restwerkt verkaufen. Seien Sie vorsichtig bei Angeboten der Versicherung, da diese manchmal zu Ihrer Ungust ausfallen können. 

Im Zweifelsfall beraten wir Sie natürlich gerne.

Ich möchte in der Reperaturzeit nicht ohne Auto auskommen müssen!

Das müssen Sie auch nicht! Wie schon erwähnt haben Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug. Oder alternativ können Sie sich den Nutzungsausfall entschädigen lassen. Damit die Versicherung entsprechend reagieren kann, muss im Unfallgutachten die Reperaturdauer ermittelt und festehalten werden.

Kaskoversicherung - ich bin Schädiger

Zunächst einmal: Wenn Sie das Gefühl haben, zu Unrecht als Schädiger benannt worden zu sein, dann dürfen Sie Einspruch einlegen. Holen Sie sich hierfür am Besten eine weitere Meinung ein. Verkehrsanwälte sind hierfür die richtigen Ansprechpartner. Unrecht will niemand.

Ansonsten bleibt zu sagen, dass man als Schädiger natürlich wenig Möglichkeiten hat. Wir können Ihnen auch keine allgemeinen Tipps geben, da der Ablauf von Versicherung zu Versicherung stark variiert. Lesen Sie sich hierfür die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) aus Ihrem Versicherungsvertrag durch. 

Sie finden uns hier:

Mo-Fr 8:00-20:00 Uhr

Bahrenfelder Straße 210

22765 Hamburg

+49 40 397264

+49 152 546 11 552

info@sv-keskin.de

24 STUNDEN NOTFALLHOTLINE

Sieben Tage die Woche

Sie hatten einen Unfall und wissen nicht an wen Sie sich wenden sollen? Rufen Sie uns unter unserer Notfallhotline an. Wir sind sieben Tage die woche 24 Stunden für Sie erreichbar. Unser Sachverständiger kommt unverzüglich an den Unfallort und beginnt mit der Beweissicherung.

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